EIT.fribourg-freiburg

Vorsorgefonds

Paritätsfonds

Die der Gewerkschaft angeschlossenen Angestellten haben die Möglichkeit, die ihrer Gewerkschaft einbezahlten paritätischen Beiträge  zurückzuverlangen. Sie benötigen dafür eine von ihrem Arbeitgeber ausgestellte Nachweisquittung.