Bundesrat beschliesst Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Der Ertrag aus der Automobilsteuer ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem NAF zugewiesen. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen.
Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen stark verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8 000 auf über 45 000 fast versechsfacht. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30 400 Elektroautomobile eingeführt. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode (knapp 18 300 Stück) einem Plus von etwa 66 Prozent. Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent (Vorjahresperiode: rund 16 Prozent). Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen. Mit der Unterstellung der Elektroautomobile unter die Automobilsteuer wirkt der Bundesrat diesen Steuerausfällen entgegen.
Änderung der Automobilsteuerverordnung
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung per 1. Januar 2024 werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Gemäss Branchenauskünften wird dank steter Reduktion der Produktionskosten von Elektroautos ab dem Jahr 2025 die Preisparität zwischen Automobilen mit fossilen Antrieben und Elektroautomobilen erreicht sein. Eine Gewinnmarge sollte somit auch künftig ohne Preisaufschläge für den Konsumenten und ohne staatliche Subventionen erreicht werden können.
Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt
In der Vernehmlassung zur Änderung der Automobilsteuerverordnung, die vom 5. April bis zum 12. Juli 2023 durchgeführt wurde, hat sich eine klare Mehrheit der Teilnehmenden für die Änderung ausgesprochen. Rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden hat eine spätere Inkraftsetzung gewünscht.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung als Förderinstrument angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise nicht mehr notwendig ist. Ausserdem ist die Besteuerung von Elektroautos Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat. Die künftige Besteuerung von Elektroautos wirkt sich positiv auf den gesamten Bundeshaushalt aus: Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder ansteigen, können die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch wird der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
Quelle: BAZG